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F.E.C.C.I.A. Fédération Européenne des Cadres de la Chimie et des Industries Annexes European Federation of Managerial Staff in the Chemical and Allied Industries 56, rue de Batignolles _ F-75017 PARIS tel.: 33 1 42 28 28 05 _ fax: 33 1 42 28 12 99 |
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CEC (Europäische Vereinigung der Führungskräfte) Rechtliche Definition der Führungskräfte Gil-Roblès Resolution des Europäischen Parlaments Die Gil-Roblès Resolution des Europäischen Parlaments vom 25 Juni 1993 erkennt ein "Recht der Führungskräfte auf Information, Beratung und auf unabhängige Vertretung innerhalb der bestehenden oder zukünftigen Abstimmungsgremien" an. Die Gil-Roblès Resolution sieht vor, dass die Kommission -falls notwendig- geeignete Maßnahmen ergreift, um in Unternehmen und europäischen Konzernen das Recht der Führungskräfte auf Information und Beratung zu garantieren. Gleiches gilt für das Recht auf Vertretung, die es erlaubt, in bestehenden oder zukünftigen Gremien der Belegschaft vertreten zu sein sowie auf effiziente Weise zu handeln. Insbesondere gilt dies im Rahmen der europäischen Aktiengesellschaft. Definition des Internationalen Arbeitsamtes. Die "Sammlung der Prinzipien und guten Methoden bezüglich der Arbeitsbedingungen und Arbeit der geistig Arbeitenden", 1978 vom Verwaltungsrat des IAA verabschiedet, führt zu einer Definition des geistig Arbeitenden (oder Führungskraft): Jeder der : a) eine akademische Ausbildung und eine Berufsausbildung auf höherem Niveau absolviert hat oder jeder, der anerkannte gleichwertige Erfahrung auf einem wissenschaftlichen, technischen oder administrativen Gebiet besitzt und b) eine Anstellung mit überwiegend geistiger Tätigkeit ausübt, einhergehend mit hohem Urteilsvermögen, Entscheidungskompetenz sowie einem relativ hohen Verantwortungsgrad. Diese Definition beinhaltet auch alle Personen, die obige Eigenschaften a) und b) erfüllen und durch Delegation des Arbeitgebers unter seiner Befugnis die Verantwortung mit der entsprechenden Entscheidungskompetenz über Vorhersage, Leitung, Kontrolle und Koordination für einen Teil des Unternehmens oder einer Organisation innehaben. Sie schließt aber leitende Angestellte aus, die dem Arbeitgeber direkt verantwortlich sind. Nationale Definitionen: : Die Führungskräfte sind durch Gesetzgebung und/oder Tarifverträge definiert, welches eine uneinheitliche Definition in Europa zur Folge hat. |